Pressemitteilung

Ziegler Film gewinnt Rechtsstreit gegen Karl-May-Verlag wegen des Films „Winnetous Rückkehr“

Der Bundesgerichtshof hatte am gestrigen Tag den Streit zu entscheiden, ob dem Verlag, der die Romane von Karl May, insbesondere „Winnetou I“, „Winnetou II“, „Winnetou III“ und „Winnetous Erben“ vertreibt, aus den genannten Titeln das Recht zusteht, der Filmproduzentin Regina Ziegler zu untersagen, einen Film unter dem Titel „Winnetous Rückkehr“ zu produzieren. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Nürnberg hatte dem Karl-May-Verlag das entsprechende Verbot ausgesprochen. Regina Ziegler ist hiergegen in die Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hat ihr Recht gegeben und die Klage abgewiesen. Der Filmtitel „Winnetous Rückkehr“ besage allein, dass sich der Film mit der Romanfigur Winnetou und seiner Rückkehr ins Leben beschäftigt. Die Gefahr, dass es zur Verwechslung mit den Titeln der Winnetou-Romane komme, sei nicht gegeben.

 

Regina Ziegler begrüßt die Entscheidung, weil damit festgestellt ist, dass die Figur des „Winnetou“ als beliebter Indianercharakter gemeinfrei sei und der Verlag nicht mehr das Recht habe, aus den Titeln heraus derartige Projekte wie „Winnetous Rückkehr“ zu unterbinden.

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